Schutz der Sevenicher Auen vor Bebauung

Die Bürgerinitiative Sevenich Auenschutz fordert:
Keine Änderung des Flächenutzungsplans!

 

Keine Bebauung der Auen im Weiler Sevenich, denn artenreiche Ökosysteme wie dieses sind auch für  Klima- & Hochwasserschutz wichtig.

Hier haben viele gefährdete Arten Zuflucht gefunden. Bei einer Bebauung würde ein wichtiger Retentionsraum versiegelt und zerstört werden. Bei Starkregen und Hochwasser bewirkt der natürliche Wasserrückhalt der Sevenicher Auen einen grundlegenden Schutz gegen Überschwemmungen der historischen Siedlungsbereiche.

Die Obere Naturschutzbehörde - SGD Nord bezeichnet ihr Handeln in ihrem Newsletter vom 19.11.2021 als Steuerfunktion gegen die Naturbedrohung durch Bebauung von Flächen. Sie schreibt: “Unsere Natur ist bedroht. Sei es nun durch die Bebauung von Flächen, die sich verändernde landwirtschaftliche Nutzung, die Umweltverschmutzung oder den vom Menschen verursachten Klimawandel. Viele Tier- und Pflanzenarten finden keine geeigneten Lebensräume mehr und drohen, bei uns auszusterben. Umso wichtiger ist es, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Der SGD Nord fällt in dieser Hinsicht als Oberer Naturschutzbehörde eine wichtige Rolle zu – auch in der Stadt Koblenz und im Landkreis Mayen-Koblenz.“  „Wir müssen unsere Natur unbedingt schützen, nicht nur, um heimische Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben zu bewahren, sondern auch, um künftigen Generationen ein Leben in einer lebenswerten Umwelt zu ermöglichen“, sagt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. „Die SGD Nord hat einen großen Anteil daran, dass wichtige Naturschutzprojekte umgesetzt werden können, indem sie diese fachlich begleitet und dafür sorgt, dass sie vom Land auch finanziell unterstützt werden.“' 

Darum fordert die Bürgerinitiative die SGD Nord auf, nun Taten gemäß ihrer Aussage folgen zu lassen und das Bauvorhaben zu verhindern. Die Ausweisung eines Schutzgebietes wäre hilfreich und wichtig, um auch anderen Naturbedrohungen im Sevenicher Wallerbachtal ebenfalls Einhalt zu gebieten. Die Bürgerinitiative fordert dem Antrag des BUND auf einstweilige Sicherstellung der Sevenicher Feuchtwiesen und  Auen nach § 22 Abs. 3 BNastSchG vom 17.11.21 stattzugeben, um das Bauvorhaben in der Aue zu verhindern und die wertvolle Naturzone vor weiteren schädlichen Einflüssen zu beschützen. 

Der Kreis MYK möchte sich gerne als umweltfreundlicher Landkreis verstanden wissen. Der Kreis MYK ist seit 3 Jahren Mitglied des Bündnisses 'Kommunen für biologische Vielfalt'. Dieses Bündnis 'stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld des Menschen und rückt den Schutz der Biodiversität in den Blickpunkt'* (kommbio.de). Mit dem Beitritt zu diesem Bündnis trägt der Kreis MYK nun beispielhaft eine hohe Verantwortun, die noch verbliebenen hochwertigen Naturräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zu bewahren. 

Darum fordert die Bürgerinitiative den Kreis MYK auf, nun Taten gemäß ihrer Aussage folgen zu lassen und dem Antrag des BUND MYK auf Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes nach § 83 LWG RLP vom 13.2.22 stattzugeben, um das derzeitige Bauvorhaben mit der Flurbezeichnung 'Unter den Höfen' inmitten der Auenlandschaft zu verhindern und um die wertvolle Retentionsfläche, die dem Hochwasserschutz dient, zu bewahren. 

Sevenich muss Weiler bleiben!

Der Historische Weiler Sevenich, dessen Geschichte mindestens bis in das Jahr 1142 zurückreicht, muss als Kulturerbe von RLP geschützt und erhalten bleiben! Eine Bebauung würde den gesamten Weilercharkter von Sevenich mit einem Streich zerstören. Ein Weiler ist eine aus wenigen Gehöften bestehende Ansiedlung. Und das ist bereits seit bald 1000 Jahren so. Auf der alten Karte (links), von einem französischen Hofzeichner im 15. Jhdt. gefertigt,  wird Sevenich noch als 'Saibenich' benannt. Im Werk von Bernhard Koll 'Münstermaifeld, die Stadt auf dem Berge' schreibt er auf Seite 200:
 'Die Einwohner von Sevenich empfanden sich wie die von Kalsch als eine Communitas, also eine eigenständige Einheit. Sicher auch gefördert dadurch, dass Sevenich unter einer vogteilichen Hoheit stand. Eigener Bann, eigenes Grundbuch, eigene Weide, und ein eigenes Hofgericht machen die ursprüngliche Selbständigkeit der wohl erstmals 1142 erwähnten Siedlung Sevenich deutlich.'
Sevenich besitzt bereits seit mehr als 500 Jahren eine Kapelle, die der Heiligen Ottilie gewidmet ist.
In Sevenich lebten anerkannte Persönlichkeiten und Adelige. Familiennamen wie 'von Eltz', 'von der Leyen', 'Beyer von Boppard', 'Weckbecker' sind weltweit bekannt. 

Warum sollte man ohne triftigen Grund diese Besonderheit zerstören?

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